AW: Einstellungsuntersuchung...
Liebe(r) Symphatisch-Lymphatisch,
die Betriebsärztin hat die Möglichkeit die Tauglichkeit für einen bestimmten Bereich oder Zeitraum einzuschränken. Sie kann Empfehlungen aussprechen, wie z.b. ein Arbeitsplatz gestaltet werden soll. Sollte z.b. eine bestimmte Ausstattung am zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich sein, da gibt es die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, die Kosten muss der Arbeitgeber nicht tragen.
Die letzte Entscheidung, ob Du eingestellt wirst oder nicht,liegt beim zukünftigen Arbeitgeber, der Betriebsarzt kann nur eine Empfehlung geben.
Hast Du einen Schwerbehindertenausweis?
Elisabethh.
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