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Alt 27.06.2004, 16:45
Gast
 
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Standard carzinoma in situ

Liebe Carin!
Meine erste Schwerbehinderung wurde für 6 Jahre erteilt und die zweite jetzt auch wieder. Da ich jetzt einen höheren Grad bekommen habe als beim ersten Mal, wurde der alte Bescheid aufgehogen. Im Schreiben steht, dass vor Ablauf der 6 Jahre eine Nachprüfung erforderlich ist. Nach einer gewissen Anzahl von Jahren gilt man wohl als geheilt, wenn kein Rezidiv oder Metastasen aufgetreten sind. Sollte dann doch wieder was passieren, muß man neu beantragen. So war es bei einer meiner Bekannten. Warum das so ist, weiß ich auch nicht.
Du hast schon recht, ich hatte im Jahre 2000 ein DCIS, im September 2003 dann ein Lokalrezidiv. Diesmal ein lobulär invasives Carcinom. Übrigens, ich kann mir auch nicht alle Krankengeschichten im einzelnen merken. Ein alter Hase bin ich hier auch noch nicht. Bin erst seit ein paar Monaten in diesem Forum. War aber froh, dieses gefunden zu haben. Das gibt mir hier mehr als die Gespräche mit den Ärzten.
Viele Grüße
Biggi
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