AW: Widerspruch Neueinstufung GdB
Hallo,
Eure Berichte geben mir sehr zu denken. Meine sogenannte Bewährung endet im Dezember 2013; bin zu 80% schwer behindert. Ich gehe zwar regelmäßig zu meinen Nachsorgeterminen und auch zu meinem Hausarzt, aber krank schreiben lasse ich mich so gut wie nie.
Wie läuft das eigentlich: Werde ich aufgefordert vor Ablauf der 5 Jahre Unterlagen einzureichen oder werde ich zum Medizinischen Dienst vorgeladen, oder muss ich mich irgendwie unaufgefordert kümmern ?
Wie sind da Eure Erfahrungen ?
Gruß HeleneG
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