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Alt 24.06.2004, 21:37
Gast
 
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Standard Krankengeld statt Gehalt wärend der Kur

Hallo Ihr Lieben,
ich war letztes Jahr in AHB. Wärend dieser Zeit bekam
ich Übergangsgeld durch den Rentenversicherer ausgezahlt, da ich vorher schon 1 Jahr Krankengeld erhielt. Wie sieht das jetzt aus, wenn ich eine"normale"
Reha beantrage, erhalte ich dann anstelle meines Gehaltes Krankengeld von der Krankenkasse? Muß ich
für die Kurtage Urlaub nehmen oder einen Teil? Kann man bei der Antragsstellung einer Reha angeben, dass man
betriebsbedingt nur in bestimmten Monaten eine Reha-Maßnahme antreten kann (Arbeitgeber kann das schriftlich geben) Wer weiß hierzu die Antworten?
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