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Alt 21.06.2004, 21:42
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Hallo Manuel,

das Thema hatten wir hier zuhause auch gerade und ich habe mich über die Plattform http://www.wer-weiss-was.de schlau gemacht. Hier einige Auszüge der Antworten, die ich bekommen habe:

"in einem solchen Fall würde ich zur Beantragung der Ausweises raten. Die Vorteile (steuerlich!) scheinen mir die Nachteile mehr als aufzuwiegen. Nach neuer Rechtslage ist ein kaufmännischer Angestellter wohl weder dazu verpflichtet seine Schwerbehinderung seinem Arbeitgeber zu offenbaren, noch muss er wahrheitsgemäß auf die Fragen seines Arbeitgebers bezüglich einer Schwerbehinderung antworten. Auch sind solche Fragen im kaufmännischen Bereich wohl eher unüblich."

"Die Schwerbehinderung ist dann im Vorstellungsgespräch anzugeben, wenn sie sich auf die Ausübung der Tätigkeit auswirkt. Nach Einstellung ist sie auf jeden Fall anzugeben, da der Arbeitgeber für diesen Arbeitsplatz keine Schwerbehindertenabgabe zahlen muss."

"Er kann seinem neuen Arbeitgeber die Schwerbehinderung verschweigen. Die Frage im Personalbogen kann er mit nein beantworten. Dies birgt aber enorme Nachteile. Würde es herauskommen, so könnte es der Arbeitgeber als eine arglistige Täuschung ansehen und ihm kündigen."

"Er muss die Schwerbehinderung nur dann von sich aus nennen, wenn die Ursache der Schwerbehinderung seinen Arbeitseinsatz unmöglich macht (extremes Beispiel: halbseitige Erblindung und Bewerbung zum Fluslotsen). Ich würde die Schwerbehinderung erst offenbaren, wenn er einen unbefristeten Arbeitsplatz hat und das erste halbe Jahr erfolgreich ohne Kündigungg überstanden hat."

"Zu der Frage: Ohne den Umfang der Behinderung zu kennen, rate ich dennoch, diese bei den Bewerbungen zu erwähnen. Dabei bedarf es einer genauen Erklärung, welche Arbeiten für welchen Zeitraum kein Problem respektive ein Problem darstellen. Ich bin mir selbstverständlich Bewusst, dass dies die Vermittlungsfähigkeit drastisch herabsetzt. Besser, so sarkastisch es klinkt, ist es die Herabsetzung in Kauf zu nehmen, als später noch einer Schadenersatzforderung gegenüber zu stehen, weil man die angenommene Arbeit nicht vertragsgemäss ausführen konnte. Wendet Euch auf alle Fälle an die Deutsche Krebshilfe (sofern nicht bereits geschehen)."

"Die Frage nach einer Schwerbehinderteneigenschaft ist zulässig und muß wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ihr Mann selbst braucht jedoch ungefragt von sich aus nicht auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinzuweisen, es sei denn, dass er wegen seiner Behinderung die Arbeit nicht oder nicht im geforderten Umfang zu leisten vermag."

"grundsätzlich muss man nicht angeben, dass man schwerbehindert ist. In Einzelfällen macht es jedoch Sinn, die Schwerbehinderung offenzulegen; insbesondere dann, wenn die Arbeitsaufgaben nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Die Schwerbehinderung kann auch nach der Probezeit angezeigt werden. Die Reaktion des Arbeitgebers ist jedoch wie ein zweischneidiges Schwert. Weiß der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ihre Leistungen zu schätzen und versteht Ihre anfängliche Verschwiegenheit, wird er dem Arbeitnehmer keine "Steine in den Weg legen". Trifft das Gegenteil ein, hat der Arbeitgeber seit Bekanntgabe der Schwerbehinderung das Schwerbehindertengesetz einzuhalten. Er muss zum Beispiel vor einer Kündigung die Zustimmung beim Integrationsamt beantragen. Dieses stimmt jedoch nur zu, wenn die Gründe der Kündigung nicht auf die Schwerbehinderung zurückzuführen sind. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann jedoch dadurch einen Schaden erleiden. Dieses führt in der Regel zu einem angespannten Verhältnis. Ihr Mann sollte deshalb einschätzen, wie stark seine Krankheit das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen könnte und dann entscheiden, ob er die Schwerbehinderung angibt oder verschweigt."

"Ihr Mann hat aufgrund der Schwerbehinderung bei einem neuen Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten keinen Kündigungsschutz. Nach bisher herrschender Meinung muss auf Nachfrage die Schwerbehinderung angegeben werden, nicht von sich aus. Eine neue immer häufiger anzutreffende Auffassung hält aber auch die Nachfrage für unzulässig. Allerdings müssen Sie bedenken, dass schwere Erkrankungen, die auf Dauer zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führen (wie z.B. eine AIDS-Erkrankung), von sich aus anzugeben sind. Bei einer Krebserkrankung kann das je nach Schwere (ist Chemo erforderlich etc.) der Fall sein."

"Danke für Ihre Anfrage. Diese Frage haben sich schon viele gestellt. Soll ich oder soll ich nicht. Ich rate Ihnen, tun sie`s. Ihr Mann bekommt mindestens 50 % GdB. Er bekommt einen Steuerfreibetrag. Sollten Sie berufstätig sein, und Ihr Mann bekommt Arbeitslosengeld, ist der Steuerfreibetrag von großem Wert. Wenn er wieder arbeitet bekommt er 5 Tage mehr Urlaub. ( plus Urlaubsgeld) Wenn Ihr Mann wieder arbeitsfähig ist, muss er sein können und seinen Willen zu arbeiten in den Vordergrund stellen, und nicht den Eindruck erwecken, dass er ja eigentlich krank ist."

"Wenn der Arbeitgeber konkret nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragt, muss Ihr Mann nach der geltenden Rechtsprechung diese Frage wahrheitsgemäß beantworten (BAG Der Betrieb 1999, S. 852). Von sich aus ansprechen muss er die Schwerbehinderteneigenschaft nur, wenn er wegen der Behinderung die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist (BAG, Der Betrieb 1996, S. 580). Dies ist die bisherige Rechtsprechung, deren Tenor sich durch die inzwischen erfolgte Stärkung der Stellung Schhwerbehinderter (Art. 3 III Satz 2 Grundgesetz) zukünftig eher noch zu Gunsten Ihres Mannes verschieben wird."

Das sind jetzt recht viele Antworten, aber unterm Strich sagen sie doch alle eins: Wenn Du einen Ausweis hast und Dich aber auf diesem nicht ausruhst, ist alles gut.

Wir haben uns dazu entschlossen - nicht wegen der gigantischen Steuererleichterung in Höhe von Euro 1.060, sondern weil wir nicht wissen, was noch alles kommt.

Hoffe für Dich, dass Du die richtige Entscheidung triffst.

Herzliche Grüße

Eva
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