Liebe Regentrude,
Zitat:
Am Montag habe ich einen ersten Termin für ihre Rentenantragstellung, die Krankenkasse mag kein Krankengeld mehr zahlen
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Wenn die Krankenkasse Deine Mama ausgesteuert hat, also kein Krankengeld mehr zahlen möchte, hat sie das Recht Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen. Hierfür ist das Arbeitsamt zuständig, die gesetzliche Grundlage ist §125 im SGB III.
Nicht immer wissen die Mitarbeiter der AA darüber gut Bescheid und versuchen die betroffenen erst einmal an die Rentenkasse zu verweisen.
Dieses Geld kann höher sein als eine Rente.
Tschüß,
Elisabethh.