nicht-kleinzelliges Bronchialcarzinom
Fast vergessen, auch wenn Du einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz stellst, solltest Du in jedem Falle bei der KK Widerspruch einlegen. Damit hälst Du Dir dann zwei Rechtswege offen. Denn das Gericht urteilt über den Eilantrag und die KK muß über den Widerspruch entscheiden.
Liebe Grüße
Marion
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