nicht-kleinzelliges Bronchialcarzinom
Liebe Erika,
da Euch nicht mehr viel Zeit bleibt, ist es fraglich, ob über einen Widerspruch früh genug entschieden wird. Vielleicht solltest Du es besser über den Weg des sofortigen Rechtschutzes (einstweilige Anordnung) versuchen.
Liebe Grüße
Marion
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