@ Superman121:
Die Höhe der Witwerrente richtet sich vor Allem zuerst nach der Höhe der vorher gezalten Rente. Es dürften (nach altem Recht, wovon ich hier einmal ausgehe) 60% der Rente deiner Mutter sein. Darauf wird das Einkommen deines Vaters angerechnet.
Rechenbeispiel:
deine Mutter hatte eine Rente von 1000,- EUR
60% davon sind (grundsätzlich) 600,- EUR Witwerrente
Einkommen deines Vaters: 2000,- EUR (Das Bruttoeinkommen wird dabei um einen pauschalen Prozentsatz auf ein Netto-Einkommen gekürzt)
abzüglich des aktuellen Freibetrages: 741,05 EUR (West) verbleiben: 1258,95 EUR
von diesen 1258,95 EUR werden 40% von der Witwenrente abgezogen
also 40% von 1258,95 EUR = 503,58 EUR
600,- EUR Witwenrente
abzüglich 503,58 EUR Einkommen
= 96,42 EUR ausgezahlte Rente
Nach der gleichen Formel wird auch die eigene Rente deines Vaters angerechnet.
Einkommen wird angerechnet, da die Witwenrente eine
Unterhaltsersatzfunktion wegen des fehlenden Einkommens des Verstorbenen erfüllt. Wer sich also wegen hohen eigenen Einkommens selbst versorgen kann, bekommt weniger Witwenrente.
Im Übrigen erhöhen Kinder, die einen Waisenrentenanspruch haben (oder nur deshalb nicht haben, weil sie nicht Kind des Verstorbenen sind) den Freibetrag um jeweils 157,19 EUR (West).
Nachlesen kann man das Ganze auch in den Broschüren der Rentenversicherung:
Hinterbliebenenrente:
http://www.deutsche-rentenversicheru...ren_zeiten.pdf
Einkommensanrechnung:
http://www.deutsche-rentenversicheru...uverdienst.pdf
@Spinne:
Da du Beamtin bist, kann ich deine Fragen leider nicht beantworten. Bitte setze dich mit deinem Versorgungsträger (Pensionskasse) in Verbindung und lasse dir eine Probeberechnung zusenden.
Liebe Grüße
Ich