AW: Meine Mama - 69 J. top fit - hat BSDK
Hallo Blüte
zu dem Pflegegeld kann ich dir sagen es muss nicht verfallen. Es kommt drauf an was hier beantragt habt und somit genehmigt bekommen habt.
Man kann zwischen drei Varianten unterscheiden:
1. Pflegegeld: wenn eine Privatperson die Pflege übernimmt und ihr das geld ausgezahlt bekommen möchtet.
2. Pflegesachleistungen:
dann bekommt der Pflegedienst das Geld direkt gezahlt und die Pflege wird auch vom Pflegedienst übernommen
3. Kombinationsleistungen:
bedeutet Pflegesachleistung und anteiliges Pflegegeld
das bedeutet das dann das nicht verbrauchte Pflegegeld euch ausgezahlt wird.
Man kann jederzeit einen Änderungsantrag stellen bei der Pflegekasse.
Vielleicht hilft dir das ja weiter
LG
Netty
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