Hallo Marla,
wie weit wäre denn die nächste Strahlenstation?
Hat Dein Vater dort Unterstützung?
Könnte der Arzt nicht die von Euch gewählte Strahlenklinik explizit verschreiben?
Aus dem Beratungsblatt meiner KK:
Zitat: Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Name der Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie auch die Kosten übernehmen. Das gilt für
- Rettungsfahrten
- Krankentransporte mit Krankenwagen sowie
- Fahrten, die dadurch notwendig sind, dass Sie
- * ........
- * .......
- * .........
- * ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht des Arztes nicht oder nur kürzer (teil-) stationär behandelt werden müssen. Darüber hinaus muss der Arzt dazu weitere Voraussetzungen medizinisch bestätigen. Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre ..... vor Ort.
Zitat Ende
Die Kasse ist zwar verpflichtet kostengünstig zu handeln, aber das geht nicht, wenn der Arzt "Eure" Klinikwahl verschreibt und es damit begründet, dass er von Dir nur dort auch Betreuung hat.
Noch ein Zitat:
Nächsterreichbare Behandlungsmöglichkeit
Die ..... kann die Fahrtkosten nur übernehmen, wenn Sie sich in einer der
beiden nächsterreichbaren Einrichtungen behandeln lassen
oder der Arzt Sie zum weiteren Behandlungsort überweist.
Zitat Ende
Das Merkblatt ist aktuell. (Fett und Unterstreichungen habe ich eingefügt)
Wichtig ist aber, das die Kasse vorher Ihre Genehmigung erteilt hat.
Die Fahrtkosten sind nämlich vom "gemeinsamen Bundesausschuß" in den Krankentransportrichtlinien festgelegt.
Besonderheit bei der Zuzahlung:
Für Serienbehandlung, Zuzahlung nur für die erste und für die letzte Fahrt! (Gleiches Merkblatt)
Ich denke, dass ich Euch damit einige Ratschläge geben konnte.
Viel Glück
wolfgang