Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!
Hi Petra,
meinst du die Restkostenversicherung (also die 30% oder 50% private Krankenversicherung) als Ergänzung zur Beihilfe?
Wenn ja, kannst du selbstverständlich die Restkosten dort abrechnen.
Lieber Gruss
Carla
|