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Alt 09.06.2004, 10:22
Gast
 
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Standard Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs

Hallo Heino,

ich freue mich über die Mitteilung vom 01.06.04 .Ich bin nach der Herabstufung von 100% auf 40% beim Versorgungsamt in Widerspruch gegangen .Die totale Entfernung des Magens und der Milz wurden mit 30% und ein Psychologisches Gutachten mit 10% bewertet .Nun trage ich mich mit der Absicht vor das Sozialgericht zu gehen .Auch wenn ich keine weiteren Metastasen habe ist das Leben ohne Magen sehr belastend und einschränkend.
Gern würde ich mit Menschen in Erfahrungsaustausch treten ,denen die Problematik bekannt ist und mögliche Rechtssprechungen kennen.

Herzlichen Dank und Grüße
Jana
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