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Alt 01.06.2004, 09:14
Gast
 
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Standard Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs

Hallo Jana,
mir ging es ähnlich, nach 100% wegen Nieren-CA wurde ich nach Abschluss der "Heilungsbewährung" auf 40% eingestuft. Ich habe darauf Widerspruch eingelegt und habe anschließend Fachärzte aufgesucht, die mich untersucht und dann Gutachten angefertigt haben. (in meinem Fall Lungenfacharzt und Orthopäde, weil ich nach Metastasen-OP eine eingeschränkte Lungenfunktion habe und außerdem schon seit langem an einer Wirbelsäulen-Verformung leide. Diese Berichte hat dann das Versorgungsamt auf meine Meldung hin angefordert und nun bin ich bei 60% Behinderung, was ja für die vorgezogene Rente hinreichend ist.
Beschränkt Euch bei den Leiden, die Ihr attestiert haben wollt nicht nur auf das Thema Magenkrebs und damit zusammenhängende Probleme, sondern bringt alles auf die Waage, was vom Durchschnitt abweichend beurteilt werden könnte.

Herzliche Grüße
Heino
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