Liebe Mirilena!
Zitat:
Ich habe gerade im Internet herausgefunden, dass ich bei meinem Arbeitgeber auch Pflegezeit und somit Teilzeitarbeit beantragen kann. Laut Focus ist am 01.01.12 ein neues Gesetz dazu in Kraft getreten. Kennt sich jemand damit aus?
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Seit dem 1.1.2012 gibt es ein neues Gesetz, bitte schaue einmal hier auf diesen Link:
http://www.familienpflegezeit-aktuell.de/fpfzg-gesetz
Familienpflegezeit nennt sich das Gesetz, wenn Du in eine Suchmaschine den Begriff eingibst, dann findest Du noch weitere Hinweise. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Freistellung.
Du kannst bei der Krankenkasse Deines Vaters eine Pflegestufe beantragen, dies geht mit einem einfachen formlosen Schreiben.
Liebe Grüße!
Elisabethh.