AW: Infos Wittwenrente
Hallo Supermann
zu der Frage der Krankenversicherung/Pflegeversicherung ja das ist richtig! Es sind ja faktisch zwei "Gehälter", somit wird auch von beiden KV und PV beiträge abgezogen. Keine Abzocke. Die Witwenrente wird auch nachträglich besteuert ( wird auf das Einkommen deines vaters angerechnet) und dann auch versteuert.
Abzocke ist das nicht! Abzocke wäre es, wenn dem nicht so wäre! Für Einkommen (rente Gehalt etc. muss mann KV und PV beiträge zahlen und bei einer kleinen Rente sind diese Beträge wirklich nicht viel!
Wie hoch die Rente sein darf/muss kann ich nicht sagen, aber das Einkommen deines vaters spielt auch eine Rolle ( mein Onkel bekommt 27€ große Witwenrente (und meine Tante war Lehrerin im Angestzelltenverhältnis der Oberstufe)
Im rentenbescheid muss die Summe erläutert sein.
Zur Schwebehinderung: bei Krebs gilt die Heilungsbewährung von 3-5 Jahren, danach wird man herabgestuft, man hätte einen Änderungsantrag stellen können
Zu der Privatrente frag einfach im betrieb selbst nach!
Einklagen ? Du kannst Widerspruch einlegen mit dem Satz begründung folgt Dann hast du die Frist gewahrt und hast für die begründung.
Zur rentenhöhe können dir/deinem Vater unabhängige Rentenberater weiter helfen oder einer der Sozialverbände.
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Liebe Grüße
Barbara
Geändert von Barbara_vP (21.12.2011 um 16:05 Uhr)
Grund: was vergessen
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