AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?
Zitat:
Zitat von Skipper_48
Pkt 3 ist richtig!!
Man darf sich während der Krankschreibung aufhalten wo man möchte, zur Vorsicht sollte man das aber mit dem Arzt abstimmen.
Bei starker Erkältung, Lungenerkrankungen usw. bspw. an die Ost- oder Nordsee fahren macht möglicherweise sogar Sinn.
Wie ein Urlaub während der Zeit auf Kollegen und Arbeitgeber wirkt ist natürlich eine ganz andere Sache. Das sollte man bei seiner Entscheidung bedenken.
Gute Genesung
Peter
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Hallo und danke für die Antwort.
Mit dem Arzt abstimmen? Mündlich oder kann der was schriftlich ausstellen?
Gegenüber meinen Kollegen hätte ich keine Bedenken, da ich den Urlaub mache um wieder arbeitsfähig zu werden.
Lieben Gruß
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31.03.2011:
Hochmalignes großzelliges B-Zell-Lymphom Stadium II B (Nachtschweis)
Manifestation:
supraclavikulär li., retroclavikulär re., mediastinales Bulk: 10x8,5 cm, li. hilär mit Ummauerung der li. Oberlappenarterie
Behandlung:
Studie 2004-3 Protokoll UNFOLDER 14
6 x R-CHOP-14 mit RX [U] / Ergebnis: 92 % Rückgang
6 Wo. Bestrahlung 39,6 Gy / Ergebnis: 94 % Rückgang
Therapieende: 19.09.2011
Verlaufskontrollen unauffällig
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