AW: Arbeitgeber will Befunde
Bin selbst Personalchef in einem großen Unternehmen.
Wenn der AG Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bzw.an der Wiedereingliederung hat, kann er den Betriebs- oder Vertrauensarzt beauftragen die gesundheitliche Eignung festzustellen. Der Betriebsarzt unterliegt wie jeder Arzt der Schweigepflicht. Der AG bekommt keine Diagnose sondern nur ist geeignet oder nicht geeignet. Natürlich muß der Betriebsarzt alle Befunde zur Diagnose bekommen, dass ist auch im Interesse des MA.
Im übrigen ist dieses meist im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag geregelt
wie z. B. für den gesamten öffentlichen Dienst.
Gruß
Jürgen
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