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Alt 10.03.2011, 22:22
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe MissLisa!

Wenn er sich um nichts mehr selbst kümmern kann, weil schwer krank ist, dann benötigt er eigentlich einen gerichtlich bestellten Betreuer!

Es ist gut, dass Du Dich um ihn kümmerst. Nur es muss zwischen Euch schon mal eine engere Beziehung gegeben haben. Woher nimmt sonst das Amt die Informationen, dass Ihr eine Einstandsgemeinschaft (auf Deutsch ein Paar) seit?

Seit einigen Jahren gibt es ja eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Wenn jemand wg. der Bezahlung des KV-Beitrags in Not gerät, müßte der eigentlich vom Amt übernommen werden. Mir ist bekannt, dass der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung ca.145 Euro pro Monat beträgt. Wieso bezahlt er dann 160 Euro?

Mit einem Untermietvertrag und dem Bescheid, wo die ARGE mitteilt, dass er kein Hartz IV mehr erhält, kannst Du bei der Wohngeldstelle für ihn Wohngeld beantragen. Mein Vorschlag an Dich wäre, unbedingt mit ihm einen Untermietvertrag für seine Räume abzuschließen, außerdem die Nebenkosten aufzuteilen.

Wenn er nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann bleibt Euch nur der Weg über die Betreuung.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (10.03.2011 um 22:28 Uhr)
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