AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Die vom Versorgungsamt verweisen auf die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV),diese findet man im Internet.
Dort steht:
Nach Entfernung eines malignen (bösartigen) Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0 50
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0 60
in höheren Stadien wenigstens 80
Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.
Also für mich eindeutig, ich bin mir sicher ich bin im Recht! Bei meinem nochmaligem Anruf heute Nachmittag wurde mir gesagt, ich soll entweder einen Änderungsantrag stellen (dauert aber länger als meine Widerspruchsfrist ist) oder über das Sozialgericht klagen!
Was soll ich machen?
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