Zitat:
Zitat von Marylou56
um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten, mußt du dich drei Monate vor Ablauf deiner Rente beim AA arbeitssuchend melden. Hintergrund ist die Meldefrist, wird sie nicht eingehalten, kann es zu Sperrung des Arbeitslosengeldes führen.
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Hallo Claudia!
Dem Beitrag von Marylou muss ich ganz klar widersprechen!
Beim Arbeitsamt musst du dich erst am letzten Tag des Rentenbezuges, bzw. am 1. Tag nach Ablauf der Rente melden.
Hört sich unglaublich an, ist aber so!
Auch wenn von der Rentenversicherung oder vom VdK angeraten wird, sich frühzeitig zu melden, wird dich das Arbeitsamt wieder nach Hause schicken.
Das weiss ich so genau, weil ich diese Situation im letzten Sommer selbst erlebt habe.
Ich wollte mich auch frühzeitig beim Arbeitsamt melden, bevor die Rente ausläuft. Die haben mich aber prompt wieder heimgeschickt. Erst, wenn die Rente definitiv durch ist und auch nicht verlängert wird, wird das Arbeitsamt tätig. Meine Frage, ob das nicht zu spät sei oder mir dadurch Nachteile entstehen, wurde verneint. Im Gegenteil, ich bekam sogar einen Flyer ausgehändigt, in dem diese Situation mit der Meldepflicht genau umschrieben ist.
Liebe Grüsse
Salute